allgemeine geschäftsbedingungen für die nonconform leerstandskonferenz

Die gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen im Rahmen der leerstandskonferenz zwischen der leerstandskonferenz (im Folgenden auch nonconform ideenwerkstatt gmbh AT und DE – ab Anfang 2019–, oder auch kurz „nonconform“) und ihren Kunden (im Folgenden auch „Teilnehmer“). Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden ausdrücklich keine Anwendung für jene Leistungen, die nicht unter Leistungen in Zusammenhang mit der leerstandskonferenz fallen.

Sofern nicht ausdrücklich Anderes festgelegt ist, gelten diese AGB – im gesetzlich zulässigen Rahmen – gleichermaßen für Unternehmer und Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes (im Folgenden „KSchG“) in der jeweils geltenden Fassung.
Allfällige (allgemeine oder sonstige) Geschäftsbedingungen eines Kunden gelten nicht. Auch im Fall späterer Ergänzungen oder Anpassungen eines bestehenden Vertrages erlangen die Geschäftsbedingungen eines Kunden – ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von nonconform – keine Geltung.
Durch individuelle vertragliche schriftliche Regelung zwischen nonconform und dem jeweiligen Kunden kann von den nachstehenden Bestimmungen dieser AGB abgewichen werden.

preise

Alle angegebenen Preise verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen – exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und sonstiger Abgaben.
Den vom Preis umfassten Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Angaben  auf der Webseite zur jeweiligen Veranstaltung.

anmeldung und vertragsabschluss

Die Anmeldung zur leerstandskonferenz erfolgt online über das Anmeldeformular auf www.leerstandskonferenz.de.
Mit Absendung des Anmeldeformulars
1. übermittelt der Kunde eine für ihn bindende und verpflichtende Angebotserklärung; und
2. verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung des anfallenden Preises, vorausgesetzt nonconform nimmt das Angebot an; und
3. erklärt sich der Kunde mit diesen AGB und der Datenschutzerklärung unter http://www.leerstandskonferenz.at/de/datenschutz einverstanden, die damit – im Fall eines späteren Vertragsabschlusses – Vertragsinhalt werden.

Mit Ausfüllen und Absenden des Anmeldeformulars durch den Kunden kommt der Vertrag noch nicht zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt erst mit der schriftlichen Anmeldebestätigung von nonconform an den Kunden.

Für die leerstandskonferenz ist eine vertraglich vorgesehene Mindestteilnehmerzahl von 100 Personen festgelegt. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die nonconform das Recht vor, die leerstanskonferenz abzusagen. Diesfalls wird nonconform den Kunden so schnell wie möglich informieren und bereits geleistete Anzahlungen rückerstatten. Der Kunde erklärt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

zahlungsbedingungen

Nach Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung (Vertragsabschluss), gilt das Zahlungsziel binnen 14 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung.

zahlungsverzug und kündigung

Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden betragen die Mahnspesen 10,00 EUR pro Mahnung. Weiters ist die nonconform berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von (derzeit) 4% p.a. und – im Falle der Einbringung einer Mahnklage – überdies einen Beitrag in Höhe von zumindest 30,00 EUR – sowie zuzüglich allfällige gerichtliche Pauschalgebühren, etc. – als Bearbeitungsentgelt zu verrechnen.

Sofern ein Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz zweimaliger Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, ist nonconform darüber hinaus zur fristlosen Kündigung berechtigt. Die Kündigung wird zumindest schriftlich (per E-Mail) erfolgen.

programmänderung

Unsere Vorträge planen wir (nonconform) langfristig. nonconform hat das Recht, auch Änderungen, insbesondere betreffend Veranstaltungszeitraum, Inputgeber sowie Vortragenden vorzunehmen. Diesfalls wird nonconform den Kunden ehestmöglich von der Änderung informieren.

urheberrecht

Die von der nonconform im Rahmen von Seminaren, Kursen oder Veranstaltungen bereitgestellten Arbeitsunterlagen sind und bleiben geistiges Eigentum der nonconform und der jeweiligen Autorinnen und Autoren. Eine Vervielfältigung der Unterlagen – auch firmeninterne Verbreitung und Nutzung des Materials – ist an die vorherige, schriftliche Zustimmung der nonconform und der Autorinnen und Autoren gebunden. Verstößt ein Kunde gegen diese Regelung bzw. Verletzt ein Kunde das Urheberrecht von nonconform, wird er der nonconform bzw. dem jeweiligen Autor jedenfalls schadenersatzpflichtig. Darüber hinaus gehende Ansprüche von nonconform (z.B. aufgrund des Urheberrechtsgesetzes) bleiben davon unberührt.

rücktrittsrecht für verbraucher bei fernabsatzverträgen und außerhalb von geschäftsräumen geschlossenen verträgen

Das in der Folge beschriebene Rücktrittsrecht besteht ausschließlich nur für Verbraucher im Sinn des KSchG, nicht aber für Unternehmer. Darüber hinaus besteht dieses Rücktrittsrecht für Verbraucher nur im Anwendungsbereich des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). Dies bedeutet, dass dieses Rücktrittsrecht nur bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen gilt. [Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag, der zwischen nonconform und einem Kunden ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit von nonconform und dem Kunden im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems geschlossen wird, sofern bis einschließlich bis zum Zustandekommen des Vertrages ausschließlich Fernkommunikationsmittel (wie z.B. E-Mails, Telefonanrufe, etc.) verwendet werden.]

Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht:

Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ab Tag des Vertragsabschlusses den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde nonconform (nonconform ideenwerkstatt gmbh AT, Lederergasse 23/8/EG, 1080 Wien oder nonconform ideenwerkstatt gmbh DE, Reichenberger Straße 124 D, 10999 Berlin, E-Mail: leerstandskonferenz@nonconform.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das untenstehende „Muster-Widerrufsformular“ verwenden. Die Verwendung dieses Muster-Widerrufsformulars ist jedoch nicht vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass der Kunde nonconform auch eine entsprechende andere eindeutige Erklärung übermitteln kann.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs:

Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat nonconform ihm alle Zahlungen, die nonconform von ihm erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf dieses Vertrags bei nonconform eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet nonconform dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er nonconform einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde nonconform von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht

Muster-Widerrufsformular

(Wenn der Kunde den Vertrag widerrufen will, kann er dieses Formular ausfüllen und an nonconform senden)

An
nonconform ideenwerkstatt gmbh AT
Lederergasse 23/8/EG
1080 Wien

(oder, je nach Rechnungsadresse)

nonconform ideenwerkstatt gmbh DE
Reichenberger Straße 124 A
10999 Berlin

Tel: +43 1 9294058
E-Mail: office@nonconform.at

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

vertragsrücktritt / stornobedingungen

Der Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) kann nur per Email (leerstandskonferenz@nonconform.at) oder telefonisch (an Werktagen zwischen 10:00 Uhr und 16:00 Uhr unter der Nummer +43 1 929 40 58) entgegengenommen werden. Entsprechende Erklärungen des Kunden erhalten ihre Gültigkeit erst nach schriftlicher Bestätigung durch nonconform.

  1. Die Stornierung ist bis spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Als Werktage gelten alle Wochentage ausgenommen Samstag, Sonntag und Feiertage.
    2. Für die Veranstaltung gilt: Bei Stornierungen innerhalb von 10 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Anmeldegebühren fällig. Bei Rücktritt am Tage der Veranstaltung sowie bei Nichtteilnahme ohne schriftliche Abmeldung berechnen wir 100% des Anmeldespreises.

schadenersatz und haftung

Sollte die leerstandskonferenz ausfallen (z.B. durch Krankheit der Inputgeber, zu geringe Teilnehmerzahl, höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Ereignisse), wird nonconform nicht schadenersatzpflichtig. Dies bedeutet, dass z.B. kein Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten des Teilnehmers durch nonconform geleistet wird. Bereits bezahlte Teilnahmebeiträge für die leerstandskonferenz des Kunden bei nonconform werden rückerstattet bzw. wenn möglich wird ein Ersatztermin angeboten.

Die Teilnehmer handeln grundsätzlich eigenverantwortlich. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr der Teilnehmer. nonconform haftet soweit gesetzlich jeweils zulässig ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der nonconform beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung, wie z.B. eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden von entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen Teilnehmer, ist ausgeschlossen.

versicherung

Die Teilnehmer werden von der nonconform – sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders festgelegt – nicht versichert. Die Teilnehmer haben daher allenfalls selbst für eine eigene Versicherung zu sorgen.

gerichtsstand und anzuwendendes recht

Soweit nicht gesetzlich die zwingende Zuständigkeit eines Gerichtes festgelegt wird, gilt der Sitz von nonconform in Wien und Berlin als Gerichtsstand. Zuständig ist daher das sachlich zuständige Gericht in Wien und Berlin.

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechtes.